Reglement  für  die  Kunstweltmeisterschaft  der Kunstweltverbände Worldartorganisation WAO, Worldartingfederation WAF und Weltkunstzentrum WKZ.

  • Als Teilnehmer zugelassen sind Kulturschaffende, die von mindestens zwei dieser Verbände nominiert sind.
  • Der Kampf findet im Ring statt und geht über drei Runden a 3 Minuten.
  • Es stehen jeweils zwei Teilnehmer im Ring. Wenn mehrere Teilnehmer als Team antreten darf jeweils nur ein Teilnehmer aktiv und im Ring sein. Dem passiven Teilnehmer ist ausserhalb des Rings keine Kampftätigkeit erlaubt. Einwechseln ist jederzeit möglich.
  • Mittel des Kampfes sind alle Formen der Kunst.
  • Physische Gewalt gegen den Gegner ist als Mittel nicht zugelassen und wird mit sofortiger Disqualifikation geahndet.
  • Ein Ringrichter überwacht die Fairness des Kampfes.
  • Drei Punktrichter verteilen nach jeder Runde je drei Punkte pro Punktrichter an einen der Kandidaten. Dabei wird je ein Punkt für die Idee, Ausführung und die Interaktion mit dem Gegner vergeben.
  • Die Punktvergabe ist bis zum Ende des Kampfes geheim zu halten.
  • Bei Gefährdung der Gesundheit eines der Kandidaten kann der Ringrichter den Kampf vorzeitig beenden und einen Sieger erklären.
  • Im Ring verboten sind die Benutzung von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb und Stichwaffen sowie lebende Tiere.
  • Sieger wird der Kandidat mit der höchsten Punktzahl. Bei gleichem Punktestand entscheidet einen Stichrunde.
  • Der Sieger darf sich fortan und bis zum nächsten Weltmeisterschaftskampf Kunstweltmeister nennen, verpflichtet sich aber für einen Revanchekampf oder den Kampf mit einem neuen Herausforderer bereit zu stehen.
  • Der Sieger erhält eine Trophäe sowie eine Flasche Champagner.
  • Sollten sich mehr als zwei Kandidaten finden, gibt es Vorausscheidungskämpfe nach dem selben Reglement, nur daß der Sieger der Vorausscheidung sich nicht als Kunstweltmeister bezeichnen darf.
  • Der Ablauf der Vorentscheidungen richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Künstler.
  • Da die Weltmeisterschaft in einem öffentlichen Museum stattfindet, ist der Gebrauch von offenem Feuer, sowie Rauch- Staub- und Nebel- erzeugender Materialien sowie fliegender oder schwebender Gegenstände untersagt.
  • Den Helfern der Künstler ist das Betreten des Ringes untersagt.

 

Was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt. Bei Fragen zum Reglement wenden Sie sich bitte an: Johnny Mateo, Generalsekretär